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Lohngleitklausel
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Was ist die Lohngleitklausel?

Die Lohngleitklausel bezeichnet eine Preisleitklausel, die Lohn- und Gehaltsänderungen während einer Bauzeit anteilig ausgleichen soll. Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A darf dem Auftragnehmer kein ungewöhnliches Wagnis zugemutet werden. Dazu zählen u.a. Preisänderungen, die er im Voraus nicht einschätzen kann.

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