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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
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Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen zu umfangreichen Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte sowie der Umwelt. Das LkSG trat am 01. Januar 2023 in Kraft.

Die primären Ziele sind das Verhindern von Kinder- und Zwangsarbeit, Diskriminierung und mangelnden Sicherheitsstandards entlang der Lieferkette. Ebenfalls sollen Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren durch entsprechende Arbeitsbedingungen verhindert sowie Umweltrisiken abgewendet werden.

Für das Einhalten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes müssen Unternehmen einige Maßnahmen ergreifen. Das Einrichten eines Risikomanagements und Compliance Systems, um menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten nachzukommen, wird für die Unternehmen unabdingbar.


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Wen betrifft das neue Gesetz zur Lieferkettensorgfaltspflicht?

Das LkSG betrifft alle Unternehmen nach deutschen oder ausländischen Recht (unabhängig von der Rechtsform), welche ihre Hauptniederlassung im Inland haben. Ebenfalls betrifft es alle Unternehmen nach § 13d HGB mit einer Zweigniederlassung in Deutschland. Darüber hinaus muss ein Unternehmen mindestens 3000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen sowie ab dem 01.01.2024 Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten.


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