evergabe.de-Glossar
- Landesvergabegesetze
- Leasing
- Lebenszykluskosten
- Leistungsbeschreibung
- Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
- Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis
- Leistungsort
- Leistungsverzeichnis
- Leitfabrikat
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge
- Lieferauftrag
- Lieferfrist
- Lieferkette
- Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
- Lieferleistungen
- Lohngleitklausel
- Los
- Losverfahren
- Losvergabe
Was ist ein Los?
Eine Ausschreibung kann bzw. muss in Lose, in sog. Teilaufträge, zerlegt werden. Das verlangt § 97 Abs. 4 Satz 1 GWB. Öffentliche Aufträge können demnach mengenmäßig – in Teillose oder fachlich – in Fachlose aufgeteilt werden. Die damit entstanden Teilaufträge sind für mittelständische Unternehmen attraktiver und können eher umgesetzt werden. Die Anwendung der Losvergabe findet für nationale Vergabeverfahren sowie für europaweite Ausschreibungen Anwendung.
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