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- VOL-Schein
- Vorabentscheidung über den Zuschlag
- Vorabinformation
- Vorinformation über die Ausschreibung
- Vorlage zum Bundesgerichtshof (BGH)
- VS-Paragraphen
Was versteht man unter Europaweite Ausschreibungen?
Definition: Europaweite Ausschreibungen bezeichnen Vergaben, die bestimmte Auftragswerte (Schwellenwerte) übersteigen und daher europaweit auszuschreiben sind. Die jeweiligen Schwellenwerte werden alle 2 Jahre von der EU-Kommission neu festgelegt. Auf solche Ausschreibungen dürfen sich alle in der EU ansässigen Unternehmen bewerben.
In diesem Video erklären wir Dir, wann der öffentliche Auftraggeber welche Verfahrensart für seine europaweite Ausschreibung nutzt.
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Die Webinare und Seminare zum Vergaberecht von evergabe.de bringen Klarheit und unterstützen Dich bei Vergabeverfahren. Schau Dir unsere Empfehlungen. In allen Themen werden die Schwellenwerte und das europaweites Ausschreiben besprochen.
Weiterführende Informationen zu Europaweiten Ausschreibungen
Erreichen bzw. überschreiten die geschätzten Auftragswerte (ohne Umsatzsteuer) diese Schwellenwerte, so sind die öffentlichen Auftraggeber gemäß § 97 GWB verpflichtet, die Vergabe eines öffentlichen Auftrags nach den vergaberechtlichen Vorschriften der §§ 97 bis 186 GWB sowie der Vergabeverordnung bzw. der bereichsspezifischen Vergabeverordnung durchzuführen.
Grundsätzlich können sich auch alle Teilnehmerstaaten des Government Procurement Agreement (GPA) an der Auftragsvergabe beteiligen.
Es besteht für die EU-Mitgliedsstaaten eine Veröffentlichungspflicht. Europaweite Ausschreibungen müssen im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe S, Amtsblatt S, ABl. S) veröffentlicht und so EU-weit bekannt gemacht werden. Hierfür sind von der EU vorgegebene so genannte Standardformulare (www.simap.europa.eu) zu verwenden. Rechtlich verbindlich ist allein die in der amtlichen Veröffentlichung der EU verkündete Fassung. Für die Veröffentlichung selbst ist eine einmalige kostenfreie Registrierung über eNotices erforderlich. Der Zugang zu TED (Onlineversion des „Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union“) ist gebührenfrei.
Neben der Veröffentlichungspflicht müssen auch bestimmte Fristen bzgl. der Bekanntmachung und der Bearbeitung eingehalten werden. Die Veröffentlichungsfrist kann durch die entsprechende Projektankündigung im Amtsblatt der EU (Vorinformation) verkürzt werden.
Nach Auftragsvergabe muss die ausschreibende Stelle eine Information über den vergebenen Auftrag im Amtsblatt der EU veröffentlichen.
Mit evergabe.de kannst Du europaweite und nationale Ausschreibungen vollständig elektronisch abwickeln.