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EIDAS-Verordnung
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Was ist die EIDAS-Verordnung?

Die EIDAS-Verordnung ist die europäische gesetzliche Grundlage für die elektronische Identifizierung und für die elektronischen Vertrauensdienste. EIDAS ist die Abkürzung für Electronic Identification, Authentification and Trust Services. Ziel ist es, einen ausführlichen und sektorenübergreifenden EU-Rahmen zu erwirken.

Elektronischen Transaktionen müssen sicher, seriös und stufenlos zwischen Unternehmen, Bürgern und öffentlichen Verwaltungen möglich sein. Dabei dürfen die nationalen Grenzen keine Einschränkungen darstellen.

Die Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG vom 18.07.2017 ebnete den Weg für eine nationale Umsetzung der Verordnung in Deutschland.


Das jetzt geltende Recht in allen 28 EU-Mitgliedstaaten sowie im Europäischen Wirtschaftsraum ist die Verordnung (EU) Nr. 910/2014.

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EIDAS-Verordnung

Das Vergaberecht in der EU

Bei Vergaben, die die EU-Schwellenwerte übersteigen, findet das sogenannte GWB- oder auch Kartellvergaberecht Anwendung. Dieses basiert auf dem EU-Primärrecht und den EU-Vergaberichtlinien. Da Richtlinien der EU in den Mitgliedstaaten nicht unmittelbar gelten, müssen sie erst in nationales Recht transformiert werden.

Weitere Informationen zum EU-Vergaberecht >


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