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Einrichtung des öffentlichen Rechts
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Was sind Einrichtungen des öffentlichen Rechts?

Einrichtungen des öffentlichen Rechts sind mit öffentlichen Aufgaben versehene, juristische Personen des öffentlichen Rechts. Sie werden auch als Körperschaften des öffentlichen Rechts bezeichnet. Der jeweilige Aufgabenbereich wird durch die entsprechenden Satzungen oder Gesetze bestimmt. Sie führen sachliche Mittel wie Fahrzeuge, Institute und Bauwerke mit Personal zusammen. Die daraus entstandene Organisationseinheit ist selbstständig und unterliegt dem öffentlichen Recht. Einrichtungen des öffentlichen Rechts unterliegen in der Regel dem Vergaberecht und sind gehalten, ihren Beschaffungsbedarf öffentlich auszuschreiben.


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