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E-Government
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Was ist E-Government?

Unter E-Government (E-Regierung) im weiteren Sinn versteht man die Vereinfachung und Durchführung von Prozessen zur Information, Kommunikation und Transaktion innerhalb und zwischen staatlichen, kommunalen und sonstigen behördlichen Institutionen sowie zwischen diesen Institutionen und Bürgern bzw. Unternehmen durch den Einsatz von digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien.

Rechtliche Grundlage ist das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz – EGovG). Es dient dem Ziel, die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern und Bund, Ländern und Kommunen zu ermöglichen, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten.


evergabe.de ist ein Teil des E-Governments und ermöglicht die einfache Durchführung einer elektronischen öffentlichen und gewerblichen Vergabe.


Weiterführende Informationen zu E-Government

Wesentliche Regelungen sind:

  • Verpflichtung der Verwaltung zur Eröffnung eines elektronischen Kanals
  • Grundsätze der elektronischen Aktenführung
  • Erleichterung bei der Erbringung von elektronischen Nachweisen und der elektronischen Bezahlung in Verwaltungsverfahren
  • Erfüllung von Publikationspflichten durch elektronische Amts- und Verkündungsblätter
  • Verpflichtung zur Dokumentation und Analyse von Prozessen
  • Regelung zur Bereitstellung von maschinenlesbaren Datenbeständen durch die Verwaltung („open data“). 

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