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Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
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Was ist die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)?

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung(EEE) ist ein Standardformular im Amtsblatt der EU. Es wurde am 6. Januar 2016 im Rahmen der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 von der Europäischen Kommission veröffentlicht. Mit der Einführung dieser einheitlichen Eigenerklärung (European Single Procurement Document) müssen Unternehmen zukünftig nicht mehr alle rechtlichen und finanziellen Nachweise ihrer Eignung bei Abgabe eines Angebots nachweisen.

Für eine Teilnahme an …

… öffentlichen Ausschreibungen müssen Auftragnehmer ihre Eignung nachweisen. Das erfolgt mit Eigenerklärungen oder Prüfungen einzelner Unterlagen.

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EEE über nationale Dienste

Da Unternehmen und potenzielle Bieter künftig nicht mehr alle Nachweise mit dem Angebot abgeben müssen, reicht vielmehr eine EU-weit standardisierte Eigenerklärung aus, um an einer Ausschreibung teilzunehmen. Nur das den Zuschlag erhaltende Unternehmen muss anschließend Dokumente zum Nachweis einreichen.

Seit dem 18. April 2019 wird die elektronische Erstellung der EEE über nationale Dienste angeboten.


Mit dem evergabe Manager (AI Vergabemanager) können Auftraggeber national und europaweit ausschreiben und entsprechende Nachweise von den Bietern verlangen.


Weitere Informationen zu Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung besteht aus folgenden Teilen:


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