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- Vorabentscheidung über den Zuschlag
- Vorabinformation
- Vorinformation über die Ausschreibung
- Vorlage zum Bundesgerichtshof (BGH)
- VS-Paragraphen
Was ist eine Ausschreibung?
Eine Ausschreibung ist die schriftliche öffentliche Aufforderung an interessierte Unternehmen, ein verbindliches Angebot für die genannten Lieferungen oder Leistungen abzugeben. Die öffentliche Bekanntgabe einer Vergabe findet man in gedruckten Medien (z. B. Zeitungen oder amtliche Veröffentlichungsblätter) sowie digital auf Internetportalen.
Auf evergabe.de können Auftraggeber sowohl öffentlich als auch gewerblich ausschreiben. Die Freihändige Vergabe kann ebenfalls durchgeführt werden.
Weitere Informationen zu Ausschreibung
Öffentliche-rechtliche Institutionen sind zu Ausschreibungen gesetzlich verpflichtet. Dabei gibt es verschiedene Formen. Bei der offenen Ausschreibung ist die Teilnahme für jeden Anbieter möglich. Bei der Beschränkten Ausschreibung wird allerdings der Kreis der Bieter nach bestimmten Kriterien begrenzt. Sowohl für offene als auch für beschränkte Verfahren gelten die Regeln eines formellen Verfahrens mit bestimmten Fristen. Die Freihändige Vergabe hingegen ist ein formloses Vergabeverfahren. Die verschiedenen Varianten dienen der Transparenz und sollen zur Förderung eines breiten Wettbewerbes beitragen.
Zu unterscheiden ist weiterhin zwischen Vergaben oberhalb und unterhalb der EU-Schwellenwerte. Oberhalb der Schwellenwerte werden diese als europäische Verfahren bezeichnet und müssen deswegen europaweit bekannt gegeben werden. Bei Verfahren im Unterschwellenbereich muss die Bekanntmachung nur national erfolgen und der öffentliche Auftraggeber ist in seiner Gestaltung freier.