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Auftragsarten
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Was sind Auftragsarten?

Sowohl im EU-Vergaberecht als auch im nationalen Vergaberecht werden zum einen folgende Auftragsarten unterschieden:

  1. Lieferaufträge dienen gemäß § 103 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) der Beschaffung durch Kauf oder Ratenkauf oder Leasing sowie Miete oder Pacht.
  2. Bauaufträge sind gemäß § 103 Abs. 3 GWB Verträge über die Ausführung oder die gleichzeitige Planung und Ausführung von Bauleistungen oder Bauwerken. § 103 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
  3. Als Dienstleistungsaufträge gelten gemäß § 103 Abs. 4 GWB alle nicht eindeutig den Absätzen 2 und 3 des § 103 GWB zuordnungsfähigen Aufträge.

Außerdem kann man die öffentlichen Aufträge folgendermaßen untergliedern:

  1. Vergabe von „klassischen“ Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen gemäß der RL 2014/24/EU sowie der Vergabeverordnung,
  2. Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs sowie der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung gemäß der RL 2014/25/EU sowie der Sektorenverordnung,
  3. Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit gemäß der RL 2009/81/EG bzw. der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit und
  4. Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen gemäß der RL 2014/23/EU sowie der Konzessionsvergabeverordnung.

Auftraggeber können sowohl Bauleistungen als auch Liefer- und Dienstleistungsaufträge schnell und einfach mit evergabe.de veröffentlichen.



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