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Abfallrahmenrichtlinie
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Was versteht man unter Abfallrahmenrichtlinie?

Die Abfallrahmenrichtlinie legt einen Rechtsrahmen, für den Umgang mit Abfällen innerhalb der EU fest. Ziel ist vor allem der Schutz von Lebewesen, Umwelt und Ressourcen und soll die Kreislaufwirtschaft fördern sowie unterstützen.  

Die Abfallvermeidung spielt in umweltpolitische Diskussionen eine große Rolle und die Abfallrahmenrichtlinie setzt dieses Thema an erste Stelle. Das qualitative und quantitative Vermeiden von Abfällen kann einen großen Beitrag sowohl zum Ressourcen- und Klimaschutz als auch zum Minimieren von Umweltrisiken beitragen.

Ziele der Abfallrahmenrichtlinie

Das große Ziel ist die verstärkte Förderung der Kreislaufwirtschaft. Im Detail heißt das, die Umweltauswirkungen von Abfall zu minimieren, Ressourcen effizienter zu nutzen und die EU-Mitgliedstaaten zu einer nachhaltigeren Abfallwirtschaft zu verpflichten.

Sie verlangt von den Mitgliedstaaten außerdem, eine nationale Gesetzgebung sowie Programme zu entwickeln, um diese Ziele umzusetzen. Hinzu kommen regelmäßige Berichte über ihre Fortschritte, welche auch vorgelegt werden sollen.


Vermeidung von Abfällen durch Abfallrahmenrichtlinie

Die Richtlinie fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um das Entstehen von Abfällen zu verhindern oder zu reduzieren, insbesondere durch die Förderung von Recycling und einer nachhaltigeren Produktgestaltung.

  • Von den Mitgliedsstaaten zu ergreifende Maßnahmen konkretisieren
  • Recyclingquoten für bestimmte Abfallarten neu berechnen und anheben

Wiederverwendung und Recycling

Die Richtlinie legt hohe Recyclingziele für verschiedene Abfallströme fest und fordert die Mitgliedstaaten auf, Programme zur Förderung der Wiederverwendung von Produkten und Materialien zu entwickeln.

  • Getrenntsammlungspflichten für Abfälle verschärfen und ausdehnen (Verwertung/Recycling)
  • Verbote gefährliche Abfälle zu mischen, verschärfen

Abfallwirtschaftsplanung

Die Mitgliedstaaten müssen Abfallwirtschaftspläne erstellen, die auf langfristige Abfallvermeidung und -bewirtschaftung abzielen.

  • Abfallvermeidungsprogramme und Abfallwirtschaftskonzepte ausbauen und spezifizieren
  • Abfallrecht mit den Vorgaben des Chemikalienrechts verzahnen

Abfallhierarchie

Die Richtlinie stellt die Abfallhierarchie auf, die die bevorzugten Abfallbewirtschaftungsmaßnahmen in folgender Reihenfolge festlegt: Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung und schließlich die Entsorgung (z.B. Deponierung).

  • Deponieren von Abfällen reduzieren

Erweiterte Herstellerverantwortung

Die Richtlinie fördert die Umsetzung erweiterter Herstellerverantwortung, bei der Hersteller für die ordnungsgemäße Entsorgung ihrer Produkte und Verpackungen verantwortlich sind.

  • Detaillierte Vorgaben für das Umsetzen der Produktverantwortung und dem Rücknameregime

Historie der Abfallrahmenrichtlinie

Die „Abfallrahmenrichtlinie“ ist eine EU-Richtlinie, die auch als Richtlinie 2008/98/EG bekannt ist. Sie legt die grundlegenden Grundsätze und Ziele für die Abfallwirtschaft in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union fest. Die Richtlinie wurde erstmals im Jahr 2008 verabschiedet und ersetzt die frühere Richtlinie 75/442/EWG über Abfälle.

Die Richtlinie ist jetzt Bestandteil des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und wurde, mit dem Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union im Jahr 2020, in Deutschland umgesetzt.


Themen zur Nachhaltigkeit und Abfallrahmenrichtlinien

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