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Abfallhierarchie
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Was versteht man unter Abfallhierarchie?

Die Abfallhierarchie wird im Kreislaufwirtschaftsgesetzes festgehalten und beschreibt eine Priorisierung des Umgangs mit Abfällen. Dabei wurden fünf Stufen festgelegt, welche eine Rangfolge darstellen. Sie soll dabei die Förderung der Kreislaufwirtschaft unterstützen und somit Ressourcen schonen sowie Umwelt und den Menschen schützen.

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Die 5-Stufen der Abfallhierarchie

Erste Stufe: Die höchste Priorität ist das Vermeiden von Abfällen

Zweite Stufe: Das Vorbereiten von Abfällen zur Wiederverwendung

Dritte Stufe: Das Recycling von Produkten, wenn Stufe 1 und 2 nicht möglich sind

Vierte Stufe: Das weitere Verwerten von Abfällen, besonders das energetische Verwerten

Fünfte Stufe: Die letzte Option, wenn alle voran gegangenen Stufen keine Option sind, ist das Beseitigen von Abfällen

Obwohl Entscheidungen über den Umgang mit Abfall im Einzelfall geprüft werden kann und es einen hohen Ermessensspielraum gibt, werden oft Verwertungsarten je Abfallschlüssel durch abfallrechtliche Rechtsverordnungen definiert. Darüber hinaus gibt es weitere Verpflichtungen, wie das Rechtfertigen der Wahl der Entsorgung vor bestimmten Behörden.

Novelliertes Gesetz

Das im Jahr 2020 novellierte Gesetz durch die EU-Abfallrahmenrichtlinien, trägt durch Vorgaben dazu bei, die einzelnen Stufen der Abfallhierarchie umzusetzen. Die Entscheidung für den Umgang mit dem Abfall obliegt den Unternehmen, ist aber unter den Aspekten ökologischer Auswirkungen sowie wirtschaftlichen und sozialen Folgen zu treffen, um somit das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Im § 6 KrWG sind die Vorgehensweisen festgeschrieben.


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