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Kreislaufwirtschaftsgesetz
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Was ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz?

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dient dem Fördern und dem Schonen der natürlichen Ressourcen. Gleichzeitigen ist es Schutz von Lebewesen und Umwelt während des Erzeugens und Bewirtschaftens von Abfällen.

Das KrWG trat am 01. Juni 2012 in Kraft und wurde durch das Einführen des Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union im Jahr 2020 novelliert. Ziel ist das zusätzliche Fördern der Kreislaufwirtschaft durch das Vermeiden von Abfällen und das verstärkte Recycling von Abfällen sowie das Ressourcenschonen.

Für die Durchsetzung und Unterstützung, wurden ebenfalls Regelungskomplexe für die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes eingeführt.

  • Umsetzung der erweiterten Vermeidungsvorgaben der AbfRRL
  • Umsetzung der erweiterten Recyclingvorgaben der AbfRRL
  • Flankierende nationale Regelungen in der Zielrichtung der AbfRRL
  • Verbesserung des fairen Wettbewerbs zwischen privater und kommunaler Abfallentsorgung

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