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Arbeitsgemeinschaft
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Was ist eine Arbeitsgemeinschaft?

Eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) ist ein Zusammenschluss mehrerer wirtschaftlich und rechtlich selbstständiger Unternehmen – meist Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) – mit der Absicht, ein gemeinsames Angebot für einen öffentlichen Auftrag abzugeben und der späteren Leistungserbringung. Die Bietergemeinschaft geht in der Regel der Arbeitsgemeinschaft als Vorgesellschaft voraus.

Erhält eine Bietergemeinschaft den Angebotszuschlag, endet diese formell und geht in eine Arbeitsgemeinschaft über, die das Projekt rechtlich und zeitlich verbindlich durchzuführen hat.


Auf evergabe.de können Auftragnehmer als Bietergemeinschaft Angebote abgeben.


Weiterführende Informationen zu Arbeitsgemeinschaft

Im Baugewerbe handelt es sich häufig um den Zusammenschluss mehrerer am Bau beteiligter Handwerksmeister oder Bauunternehmer zur gemeinsamen Durchführung größerer Bauvorhaben.

Da es sich um einen befristeten Zusammenschluss nur für diesen Bauauftrag handelt, trägt die Arbeitsgemeinschaft den Charakter einer Gelegenheitsgesellschaft.

Die Vorteile liegen u. a. in der Verteilung des wirtschaftlichen und technischen Risikos sowie der Haftung auf mehrere Bauunternehmen, der Steigerung der Leistungsfähigkeit und der Möglichkeit der Nutzung der Spezialerfahrung der einzelnen Partner. Außerdem kann dadurch die Bauzeit eingehalten bzw. verkürzt werden.

Für den Rechtsverkehr gibt sich die Arbeitsgemeinschaft einen Namen, häufig in Anlehnung an die Bezeichnung des Bauvorhabens. In der Regel gilt der Ort der Baustelle als Sitz der Arbeitsgemeinschaft. Im Schriftverkehr kann die Arbeitsgemeinschaft mit eigenem Briefkopf auftreten, in welchem sowohl die Technische als auch die Kaufmännische Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft namentlich und mit der jeweiligen Anschrift benannt ist.

Bei einer Arbeitsgemeinschaft als BGB-Gesellschaft handeln die Gesellschafter gesamthänderisch. Inhaber der Gesellschaftsrechte und des Gesellschaftsvermögens sind die Gesellschafter. Zwischen den Partnern werden die Rechte und Pflichten in einem Gesellschaftsvertrag festgelegt.


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