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Anschreiben
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Was ist ein Anschreiben?

Das Anschreiben ist eine Aufforderung zur Angebotsabgabe und ist gemäß § 29 VgV , § 8 Abs. 1 a) VOL/A , § 8 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A. Teil der Vergabeunterlagen. Im Anschreiben und den Bewerbungsbedingungen werden die Bieter über den Ablauf und die wesentlichen Bedingungen des Vergabeverfahrens informiert. 


Mit der Vergabemanagementlösung evergabe Manager (AI Vergabemanager) können Auftraggeber Auftragnehmer zur Angebotsabgabe auffordern.


Weiterführende Informationen zu Anschreiben

Im Anschreiben und den Bewerbungsbedingungen sind von der ausschreibenden Stelle u. a. anzugeben:

  • Art und Umfang der Leistung sowie der Ausführungsort
  • etwaige Bestimmungen über die Leistungszeit
  • Art der Vergabe
  • Ort und Zeit des Eröffnungstermins
  • Zuschlags- und Bindefrist
  • die wesentlichen Zahlungsbedingungen,
  • Nachprüfungsstelle bei Vergabeverstößen.

Grundsätzlich gibt es für das Anschreiben selbst keine feste Form. Es kann individuell auf das jeweilige Vergabeverfahren angepasst werden. Es soll, in Briefform gefasst, als gesondertes Dokument kurz auf das Vergabeverfahren Bezug nehmen, die Angebotsfrist bestimmen sowie die Stelle, bei der das Angebot oder die angeforderten Unterlagen einzureichen sind.

Für öffentliche Bauaufträge gibt es Muster zur Aufforderung zur Angebotsabgabe in den Handbüchern zur Vergabe von Bauleistungen Bauleistungen:

  • für Hochbaumaßnahmen im VHB-Bund (Stand: Dezember 2017) mit den Formblättern 211, 211 EU und 211 VS und
  • für Baumaßnahmen im Straßen- und Brückenbau nach HVA B-StB (Ausgabe: August 2019) im Teil 1 unter Tz.1.1 – Aufforderung zur Angebotsabgabe (Nr. 1 bis 10).

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