Was ist der Unterschwellenbereich?
Der Unterschwellenbereich umfasst all jene öffentlichen Aufträge, deren geschätzter Auftragswert unterhalb der geltenden Schwellenwerte liegt. Für diese Vergaben gilt die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), die ein vereinfachtes Vergabeverfahren vorsieht und einen klaren rechtlichen Rahmen für nationale Ausschreibungen schafft, bei denen keine EU-weite Bekanntmachung erforderlich ist.
Betroffen sind insbesondere Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie kleinere Bauleistungen der öffentlichen Hand. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus § 106 Absatz 2 GWB, der die maßgeblichen Schwellenwerte definiert. Etwa 90 Prozent aller Vergaben in Deutschland bewegen sich im Unterschwellenbereich.
Die aktuell gültigen EU-Schwellenwerte (Stand: 2026), die alle zwei Jahre durch die Europäische Kommission angepasst werden, findest Du hier.
Liegt der geschätzte Auftragswert unterhalb dieser Schwellen, wird das Verfahren nach nationalem Recht – also der UVgO – durchgeführt, nicht nach der EU-Vergabeverordnung (VgV).
Der Unterschwellenbereich soll eine praxisgerechte, weniger formalisierte Vergabepraxis ermöglichen, ohne dabei Grundsätze wie Transparenz, Wettbewerb und Wirtschaftlichkeit zu vernachlässigen. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass öffentliche Mittel effizient und verantwortungsbewusst eingesetzt werden.
Rechtlicher Rahmen und Ziele der UVgO
Mit der Vergaberechtsmodernisierung 2016/2017 wurde die frühere VOL/A im Unterschwellenbereich durch die UVgO ersetzt. Diese folgt in Struktur und Systematik der Vergabeverordnung (VgV), enthält jedoch vereinfachte Bestimmungen, um mehr Flexibilität und geringere Bürokratie bei nationalen Vergaben zu ermöglichen.
Zentrale Grundsätze der UVgO sind:
Transparenz des Vergabeverfahrens
Wettbewerb und Gleichbehandlung der Bieter
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Mittelverwendung
Möglichkeit zur digitalen Abwicklung über E‑Vergabe-Plattformen
Wie funktioniert eine Unterschwellenvergabe?
Im Unterschwellenbereich stehen Auftraggebern verschiedene Verfahren zur Verfügung, abhängig von Art und Umfang des Auftrags:
Öffentliche Ausschreibung – Alle interessierten Unternehmen dürfen Angebote abgeben.
Beschränkte Ausschreibung – Nur ausgewählte Unternehmen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Verhandlungsvergabe – Auftraggeber führen mit ausgewählten Unternehmen Verhandlungen über das Angebot.
Direktauftrag – Bei sehr kleinen Auftragswerten kann ohne formales Verfahren vergeben werden (z. B. unter 1.000 €).
Die digitale Vergabe hat hierbei stark an Bedeutung gewonnen. Über Plattformen wie den evergabe Manager (AI Vergabemanager) können Auftraggeber ausschreiben, verwalten und dokumentieren, konform zur UVgO und vollständig elektronisch.