Was ist der Unterschwellenbereich?

Der Unterschwellenbereich bezeichnet den Bereich, in dem öffentliche Aufträge den Schwellenwert nicht übersteigen. Für diese Aufträge gilt die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), die das Vergabeverfahren vereinfacht und den rechtlichen Rahmen unterhalb der EU-weiten Ausschreibungspflicht festlegt.

Der Unterschwellenbereich betrifft Liefer‑, Dienstleistungs‑ und Bauaufträge der öffentlichen Hand, deren Wert unter den im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB, §106 Abs. 2) festgelegten Schwellenwerten liegt. Etwa 90 Prozent aller Vergaben in Deutschland fallen in diesen Bereich.

Die aktuell (Stand 2026) geltenden EU-Schwellenwerte, die regelmäßig alle zwei Jahre durch die Europäische Kommission angepasst werden, findest Du hier.

Liegt der geschätzte Auftragswert unterhalb der angegebenen Grenzen, wird das Vergabeverfahren nach nationalem Recht (UVgO) anstelle der EU-Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt.

Der Unterschwellenbereich umfasst somit sämtliche Beschaffungsvorgänge, bei denen der Aufwand des EU-Vergaberechts nicht erforderlich ist, jedoch dennoch ein rechtskonformes, transparentes und wettbewerbliches Verfahren stattfinden muss.
Er dient dazu, eine praxisnahe, weniger formalisierte Abwicklung öffentlicher Aufträge zu ermöglichen und gleichzeitig sicherzustellen, dass öffentliche Mittel verantwortungsvoll eingesetzt werden.

Rechtlicher Rahmen und Ziele der UVgO

Mit der Vergaberechtsmodernisierung 2016/2017 wurde die frühere VOL/A im Unterschwellenbereich durch die UVgO ersetzt. Diese folgt in Struktur und Systematik der Vergabeverordnung (VgV), enthält jedoch vereinfachte Bestimmungen, um mehr Flexibilität und geringere Bürokratie bei nationalen Vergaben zu ermöglichen.

Zentrale Grundsätze der UVgO sind:

  • Transparenz des Vergabeverfahrens

  • Wettbewerb und Gleichbehandlung der Bieter

  • Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Mittelverwendung

  • Möglichkeit zur digitalen Abwicklung über E‑Vergabe-Plattformen

Wie funktioniert eine Unterschwellenvergabe?

Im Unterschwellenbereich stehen Auftraggebern verschiedene Verfahren zur Verfügung, abhängig von Art und Umfang des Auftrags:

  1. Öffentliche Ausschreibung – Alle interessierten Unternehmen dürfen Angebote abgeben.

  2. Beschränkte Ausschreibung – Nur ausgewählte Unternehmen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.

  3. Verhandlungsvergabe – Auftraggeber führen mit ausgewählten Unternehmen Verhandlungen über das Angebot.

  4. Direktauftrag – Bei sehr kleinen Auftragswerten kann ohne formales Verfahren vergeben werden (z. B. unter 1.000 €).

Die digitale Vergabe hat hierbei stark an Bedeutung gewonnen. Über Plattformen wie den evergabe Manager (AI Vergabemanager) können Auftraggeber ausschreiben, verwalten und dokumentieren, konform zur UVgO und vollständig elektronisch.

Informationen zum evergabe Manager

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