- UfAB
- Umweltfreundliche Produkte
- Umweltschutz
- Ungewöhnlich niedriges Angebot
- Ungewöhnliches Wagnis
- Untätigkeit der Vergabekammer
- Unterangebot
- Unterauftrag
- Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis
- Unterschwellenbereich
- Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
- Unterschwelliger Auftragswert
- Untersuchungsgrundsatz
- Unverhältnismäßiger Aufwand
- Unvollständiges Angebot
- Unwirksamer Vertrag
- Unzulässige Abreden/Verhandlungen
- Unzutreffende Erklärungen
Was ist ein Unterauftrag?
Ein Unterauftrag ist eine Auftragserteilung an einen Subunternehmer. In Vergabeverfahren haben Auftragnehmer die Möglichkeit, bestimmte Teilleistungen des Auftrages an einen Unterauftragnehmer zu übergeben. Der Auftragnehmer muss gemäß § 36 VgV Abs. 1 den öffentlichen Auftraggeber über die Unterauftragsvergabe an Dritte informieren und sie in der Regel benennen (falls zumutbar).
Mit evergabe.de kannst Du nicht nur an Vergabeverfahren teilnehmen, sondern auch sehr einfach Deine Subunternehmer finden und den Unterauftrag ausschreiben.
Weiterführende Informationen zu Unterauftrag
Bevor es zu einer Auftragsvergabe mit Beteiligung eines Dritten kommt, muss der öffentliche Auftraggeber den Subunternehmer hinsichtlich eventueller Ausschlussgründe überprüfen. Bestehen zwingende Ausschlussgründe, ist der Hauptauftragnehmer verpflichtet, einen Ersatz zu finden (gemäß § 36 VgV Abs.1). Bei fakultativen Ausschlussgründen obliegt es dem öffentlichen Auftraggeber, einen Ersatz zu fordern.
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