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Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis
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Was ist das Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis?

Das Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bezeichnet eine Übersicht aller in Frage kommenden und sich bewährter Unternehmen. Um in ein solches Verzeichnis aufgenommen zu werden, bedarf es eines schriftlichen Antrages. Die Voraussetzung ist die entsprechende Fachkunde, Gesetzestreue, Verlässlichkeit und Effektivität des Bieters.


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Weiterführende Informationen zu Unternehmens- und Lieferantenverzeichnis

Die größeren Vergabestellen führen oftmals eigene Datenbanken. Zusätzlich stehen ihnen noch die Präqualifizierungsdatenbanken (PQ Bau und PQ VOL/A) für die Ausschreibung zur Verfügung. Die ULV werden bei der Planung und Umsetzung von Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben verwendet. Denn die öffentlichen Auftraggeber legen bei diesen Verfahren eine klare Anzahl an Bietern fest, die zur eine Angebotsabgabe aufgefordert werden.

Für die Unternehmer ist es von Vorteil, in den einzelnen Listen geführt zu werden. Zur Qualitätskontrolle werden bereits geführte Unternehmen einmal jährlich in den genannten Kriterien überprüft.

Die Vergabeverfahren sollen einfacher gestaltet werden und ein hohes Maß an Güte haben.


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