evergabe.de Glossar
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- Angebote in Papierform
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- Angebotsfrist
- Angebotsöffnung
- Angebotsprüfung
- Angebotswertung
- Angemessenheit des Angebots
- Anschreiben
- Arbeitsgemeinschaft
- Architekten- und Ingenieurleistungen
- Archivierungsfrist
- Aufforderung zur Angebotsabgabe
- Aufhebung der Ausschreibung
- Aufhebungsgründe
- Aufklärungsverhandlungen
- Auftraggeber
- Auftragnehmer
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- Auftragsberatungsstelle
- Auftragserteilung
- Auftragsgegenstand
- Auftragsvergabe
- Auftragswert
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- Auslobungsverfahren
- Ausschlussfrist
- Ausschlussgründe
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- Ausschreibungsreife
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- Beabsichtigte Geplante Ausschreibung
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- Bedarfsposition
- Beibringungsgrundsatz
- Beihilfen
- Beiladung
- Bekanntmachung der Ausschreibung
- Bekanntmachungstext
- Berichtigung einer Bekanntmachung
- Beschafferprofil
- Beschaffungsvorgang
- Beschleunigungsvergütungen
- Beschluss der Vergabekammer
- Beschränkte Ausschreibung
- Beschwerdebefugnis
- Beschwerdebegründung
- Beschwerdefrist
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- Bewerbungsbedingungen
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- Bieterfragen
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- Bieterkonferenz
- Bieterrechte
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- Dienstleistungen
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- Lieferaufträge
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- Nachhaltigkeit
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- Nachunternehmerverzeichnis
- Nachverhandlungen
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- Nachweis der Leistungsfähigkeit
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- Nicht Berücksichtigtes Angebot
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- Nichtoffenes Verfahren
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- Oberschwelliger Auftragswert
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- Öffentlich-Private-Partnerschaft (ÖPP)
- Öffentliche Ausschreibung
- Öffentliche Hand
- Öffentlicher Auftrag
- Öffentlicher Auftraggeber
- Öffentlicher Teilnahmewettbewerb vor beschränkter Ausschreibung
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- Option
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- Passwort
- Pauschalpreisangebot
- PKI-Verschlüsselung / Verfahren
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- Plausibilitätsprüfungen
- Präqualifikation für Aufträge nach VOB
- Präqualifikation für Aufträge nach VOL und UVgO
- Präqualifikationsverfahren
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- Preisabsprache
- Preisanfrage
- Preisangaben
- Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen
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- Prüfung der Angebote
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- Schätzung des Auftragswertes
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- Signaturkarte
- SIMAP
- Skonto
- Sofortige Beschwerde
- Soziale und andere besondere Dienstleistungen
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- Submissionsabsprache
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- Submissionstermin
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- Unterschwelliger Auftragswert
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- VOL-Schein
- Vorabentscheidung über den Zuschlag
- Vorabinformation
- Vorinformation über die Ausschreibung
- Vorlage zum Bundesgerichtshof (BGH)
- VS-Paragraphen
Was versteht man unter Freihändiger Vergabe?
Unter Freihändiger Vergabe versteht man einen Ausnahmefall der öffentlichen Vergabe. Der öffentliche Auftraggeber hat grundsätzlich im Wege der Öffentlichen Ausschreibung zu vergeben, sofern nicht ein begründeter Ausnahmefall vorliegt (Vgl. § 3 Abs. 2 VOL/A). Daher ist die Freihändige Vergabe nur unter den Bedingungen des § 3 Abs. 5 VOL/A zulässig. Diese Kataloge sind jeweils abschließend. Als wettbewerbsbeschränkende Ausnahmen sind die Tatbestände restriktiv auszulegen. Im Vergabevermerk ist die Entscheidung über die Vergabeart ausführlich zu begründen. Dazu muss u. a. der entsprechende Paragraph genannt und eine nachvollziehbare und einzelfallbezogene Begründung gefertigt werden.
Die Freihändige Vergabe im nationalen Vergaberecht
Wann Auftraggeber freihändig vergeben dürfen und was es zu beachten gilt, erklären wir Dir in diesem Video.
Weiterführende Informationen zur Freihändigen Vergabe
Bei der Freihändigen Vergabe (oberhalb der europäischen Schwellenwerte Verhandlungsverfahren genannt) wenden sich die Auftraggeber mit oder auch ohne Teilnahmewettbewerb grundsätzlich an mehrere ausgewählte Unternehmen, um mit einem oder mehreren über die Auftragsbedingungen zu verhandeln (§ 3 Abs. 1 S. 3 VOL/A). Es werden direkt ausgewählte Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, wobei sich die Aufforderung an mindestens drei Unternehmen richten soll, um ein Mindestmaß an Wettbewerb zu gewährleisten.
Egal, welche Art der Freihändigen Vergabe ein öffentlicher Auftraggeber durchführen möchte – mit dem evergabe Manager bekommt er die optimale Unterstützung um Aufträge zu vergeben.