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Verhandlungsvergabe
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Was versteht man unter Verhandlungsvergabe?

Die Verhandlungsvergabe ist das Pendant zum Verhandlungsverfahren für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen im Unterschwellenbereich. Maßgebend ist hierbei die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Bei der Einführung der UVgO wurden die Verfahren im Ober- und Unterschwellenbereich angeglichen. Somit wurde das Vergaberecht einheitlicher und einfacher – Sowohl für die öffentlichen Auftraggeber als auch für die Unternehmen und Bieter.

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Die Verhandlungsvergabe ersetzt die Freihändige Vergabe

Die Verhandlungsvergabe ersetzt die Freihändige Vergabe gemäß der VOL/A, welche nach wie vor in einigen Bundesländern zur Anwendung vorgeschrieben ist. Diese begriffliche Änderung soll dabei die Parallele zum Verhandlungsverfahren betonen. Bei einer Verhandlungsvergabe wendet sich der öffentliche Auftraggeber ebenfalls an ausgewählte Unternehmen, um mit einem oder mehreren dieser Unternehmen über das Angebot zu verhandeln. Dem Auftraggeber ist es auch hier möglich einen Teilnahmewettbewerb durchzuführen.


Auf evergabe.de oder mit dem evergabe Manager (AI Vergabemanager) können Auftraggeber Ausschreibungen jeglicher Art durchführen.


Zulässigkeiten & Ausnahmetatbestand

Die Zulässigkeit einer Verhandlungsvergabe setzt das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes gemäß § 8 Abs. 4 UVgO voraus. § 12 UVgO regelt den Inhalt und Ablauf dieser Vergabeart. Zu beachten ist unbedingt, dass die allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätze (Wettbewerbs-, Transparenz- und Gleichbehandlungsgebot) im Rahmen einer solchen Vergabe etwas in den Hintergrund rücken, sie sind jedoch nicht gänzlich aufgehoben.

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