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Vergabeplattform
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Was ist eine Vergabeplattform?

Auf einer Vergabeplattform werden alle Verfahrensschritte vom Auftraggeber und Bieter elektronisch vorgenommen, so z. B. die Er- und Bereitstellung der Vergabeunterlagen, die elektronische Angebotserstellung und -abgabe, die Angebotsöffnung sowie die Prüfung und Wertung der Angebote sowie die Zuschlagserteilung. Auch die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bieter erfolgt hier elektronisch.


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Weitere Informationen zur Vergabeplattform

Der Anhang IV der EU-Vergaberichtlinie stellt sieben Anforderungen auf, die E-Vergabeplattformen erfüllen müssen. Sie sollen gewährleisten, dass:

a) die Uhrzeit und der Tag des Eingangs der Angebote, der Teilnahmeanträge sowie der Pläne und Entwürfe genau bestimmt werden können;

b) es als sicher gelten kann, dass niemand vor den festgesetzten Terminen Zugang zu den gemäß der vorliegenden Anforderungen übermittelten Daten haben kann;

c) die Zeitpunkte der Öffnung der eingegangenen Daten ausschließlich von den ermächtigten Personen festgelegt oder geändert werden können;

d) in den verschiedenen Phasen des Vergabeverfahrens beziehungsweise des Wettbewerbs nur die ermächtigten Personen Zugang zu allen vorgelegten Daten – beziehungsweise zu einem Teil dieser Daten – haben;

e) nur die ermächtigten Personen Zugang zu den übermittelten Daten gewähren dürfen, und zwar erst nach dem festgesetzten Zeitpunkt;

f) die eingegangenen und gemäß den vorliegenden Anforderungen geöffneten Angaben ausschließlich den zur Kenntnisnahme ermächtigten Personen zugänglich bleiben;

g) es bei einem Verstoß oder versuchten Verstoß gegen die Zugangsverbote oder -Bedingungen gemäß den Buchstaben b, c, d, e und f als sicher gelten kann, dass sich der Verstoß oder versuchte Verstoß eindeutig aufdecken lässt.


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