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- Vorlage zum Bundesgerichtshof (BGH)
- VS-Paragraphen
Was ist die Vorlage zum Bundesgerichtshof (GBH)?
Im Prinzip ist die höchstrichterliche Rechtsprechung im Vergaberecht durch die Oberlandesgerichte geprägt. Nur eine ergebnisrelevante Abweichung in der Anwendung der Vergabenachprüfungsvorschriften von der Rechtsprechung eines anderen Oberlandesgerichts macht die Vorlage des Verfahrens an den Bundesgerichtshof erforderlich.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dies dann der Fall, wenn das vorlegende Gericht als tragende Begründung seiner Entscheidung einen Rechtssatz zu Grunde legen will, der mit einem die Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts oder des Bundesgerichtshofs tragenden Rechtssatz nicht übereinstimmt.
Kann die Rechtsfrage, zu der ein Oberlandesgericht im Vergleich zur Rechtsprechung eines anderen Oberlandesgerichts eine andere Auffassung vertritt, offen bleiben, ist keine Vorlage an den Bundesgerichtshof erforderlich.
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