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Vergabekammer
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Was ist die Vergabekammer?

Die Vergabekammer ist eine unabhängige Verwaltungsbehörde, deren Einrichtung durch Bund oder Länder erfolgt. Ihre Zuständigkeit ist in § 159 GWB geregelt. Sie besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Der Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt gemäß § 157 Abs. 2 S. 3 GWB haben.

Die Nachprüfungskompetenz der Vergabekammern beschränkt sich auf Vergabeverfahren oberhalb der Schwellenwerte.


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