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Verfahrensarten
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Was sind Verfahrensarten?

Um ein Vergabeverfahren durchführen zu können, gehört es dazu den Auftragswert zu schätzen. Je nachdem, ob dieser unterhalb oder oberhalb der Schwellenwerte liegt, entscheidet sich nach welcher Verfahrensart ausgeschrieben wird.

Das Vergaberecht formuliert in § 119 GWB die möglichen Vergabearten und deren Auftragsausführung. Der Auftraggeber muss die Wahl der Verfahrensart unbeeinflusst und diskriminierungsfrei treffen und dies auch im Vergabevermerk dokumentieren. Bei der gewählten Verfahrensart müssen die Grundsätze der Vergabe gewährleistet sein.

Wenn es um die Beschaffung von Bauleistungen geht, ist die VOB zu anzuwenden. Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Unterschwellenbereich gilt die VOL resp. UVgO, im Oberschwellenbereich die VgV. Dabei können sowohl einstufige, als auch zweistufige Vergabeverfahren durchgeführt werden.


Ob unter oder über den Schwellenwerten – mit evergabe.de und dem evergabe Manager kannst Du Ausschreibungen nach alle gängigen Verfahrensarten durchführen.


Verfahrensarten im Unterschwellenbereich

Verfahrensarten im Oberschwellenbereich


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