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Innovationspartnerschaft
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Was versteht man unter Innovationspartnerschaft?

Die Innovationspartnerschaft ist ein Verfahren des Vergaberechts, das speziell für die Beschaffung von innovativen Produkten oder Dienstleistungen vorgesehen ist. Dabei ist sie eine besondere Form der öffentlichen Auftragsvergabe, bei der eine öffentliche Stelle mit einem oder mehreren Unternehmen eine Partnerschaft eingeht, um gemeinsam ein neues Produkt, eine neue Dienstleistung oder ein neues Verfahren zu entwickeln. Zudem gehört auch das anschließende Beschaffen dazu.

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Zweistufige Verfahren

Die Vorgehensweise wird deshalb in einem zweistufigen Verfahren durchgeführt. Nach einem öffentlichen Teilnahmewettbewerb verhandelt der Auftraggeber in mehreren Phasen mit den ausgewählten Unternehmen dann über die Erst- sowie Folgeangebote.

Eine Innovationspartnerschaft kann also zwischen einer öffentlichen Stelle und einem oder mehreren Unternehmen abgeschlossen werden. Die öffentliche Stelle kann dabei sowohl eine Bundesbehörde, als auch eine kommunale Einrichtung sein.

Besonderheiten und Vergütung >

Verfahren einer Innovationspartnerschaft

Ein solches Verfahren beziehungsweise diese Vorgehensweise setzt voraus, dass die öffentliche Hand einen Bedarf hat, der mit den bisher verfügbaren Lösungen nicht oder nicht ausreichend gedeckt wird. Der Auftraggeber veröffentlicht daraufhin eine Vorinformation, in der er den Bedarf beschreibt sowie zur Interessenbekundung aufruft. Unternehmen, die infolgedessen Interesse haben, können daraufhin ein Angebot für eine Innovationspartnerschaft abgeben. Es folgt die Auswahl der Unternehmen und die Verhandlungsphase.

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen der Innovationspartnerschaft

Die Innovationspartnerschaft ist im deutschen Vergaberecht in § 119 GWB geregelt. Entsprechende Bestimmungen sind im § 19 VgV zufinden. Da ein solches Verfahren oft auf EU-weiter Ebene stattfindet, gibt es deshalb auch EU-Vergaberichtlinien. Der Artikel 32 der Richtlinie 2014/24/EU enthält ebenfalls Vorschriften zu diesem Verfahren.

Besonderheiten einer Innovationspartnerschaft

Eine Innovationspartnerschaft setzt eine intensive Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Stelle und dem Unternehmen voraus. Es besteht kein fertiges Produkt oder Verfahren, sondern es wird gemeinsam entwickelt. Die Vergütung für die Unternehmen erfolgt dabei in mehreren Phasen und richtet sich nach dem Entwicklungsfortschritt.

Insgesamt ist die Innovationspartnerschaft eine interessante Möglichkeit für die öffentliche Hand, innovative Lösungen für ihre Bedarfe zu entwickeln und anzuschaffen. Es setzt jedoch eine sorgfältige Vorbereitung und Durchführung voraus, um rechtliche Vorgaben einzuhalten und eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu gewährleisten.


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