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Innovationspartnerschaft
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Was versteht man unter Innovationspartnerschaft?

Unter Innovationspartnerschaft versteht man ein Verfahren zur Entwicklung innovativer, noch nicht auf dem Markt verfügbarer Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen und zum anschließenden Erwerb der daraus hervorgehenden Leistungen. Nach einem Teilnahmewettbewerb verhandelt der öffentliche Auftraggeber in mehreren Phasen mit den ausgewählten Unternehmen über die Erst- und Folgeangebote (Vgl. § 119 Abs. 7 GWB). Die Einzelheiten zu Verfahren und Frist regelt § 19 VgV.


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In diesem Video erklären wir Dir, wie Innovationspartnerschaften entstehen.

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