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Zweistufiges Vergabeverfahren
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Was versteht man unter Zweistufigen Vergabeverfahren?

Unter zweistufiges Vergabeverfahren versteht man zwei zeitlich voneinander getrennte Etappen:

  • das Auswahlverfahren und
  • das Zuschlagsverfahren.

In diesem Verfahren enthält die Bekanntmachung nicht die Aufforderung zur Einreichung von Angeboten, sondern lediglich die Aufforderung zur Übermittlung von Teilnahmeanträgen.


Nutzer unserer Vergabesoftware evergabe Manager (AI Vergabemanager) können zweistufige Vergabeverfahren vollständig elektronisch durchführen.


Weiterführende Informationen zum zweistufigen Vergabeverfahren

Der Teilnahmewettbewerb dient dazu, die Zahl der Bieter zu reduzieren, die anschließend zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Dazu prüft der Auftraggeber in der ersten Verfahrensstufe – dem Auswahlverfahren – die Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue und somit die Eignung der Teilnehmer oder Bewerber, dies entspricht der Eignungsprüfung im einstufigen Verfahren. Anhand der Eignung wird eine Auswahl der infrage kommenden Bieter getroffen.

Die zweite Verfahrensstufe – das Zuschlagsverfahren – umfasst die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, die Einreichung des Angebots seitens der zuvor ausgewählten Bieter und letztlich die Angebotsprüfung und Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber.

Das zweistufige Vergabeverfahren findet bei jenen Vergabearten Anwendung, bei denen ein vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb üblich ist. Im nationalen Vergaberecht sind dies die Beschränkte Ausschreibung und die Freihändige Vergabe. Im europäischen Vergaberecht zählen das Nicht-Offene Verfahren, das Verhandlungsverfahren und der Wettbewerbliche Dialog dazu.


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