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Was ist die Zuschlagsfrist?
Die Zuschlagsfrist bezeichnet die Zeitspanne, innerhalb derer der Auftraggeber die Zuschlagserteilung anstrebt, § 18 Abs. 1 VOB/A. Die Zuschlagsfrist beginnt mit dem Eröffnungstermin und endet mit dem Ablauf der Bindefrist. Daraus folgt, dass Zuschlagsfrist und Bindefrist gleichzusetzen sind, weshalb auch von der Zuschlags- und Bindefrist gesprochen wird.
In elektronischen Vergabeverfahren sind Zuschlags- und Bindefrist optimal dokumentiert.
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