Was versteht man unter Freihändiger Vergabe?
Bei einer Freihändigen Vergabe wendet sich der Auftraggeber direkt an mehrere ausgewählte Unternehmen, um mit ihnen über die Auftragsbedingungen zu verhandeln.
Die Begrifflichkeiten des freihändigen Vergebens wird nur noch in Sachsen angewendet. Zudem ist es vorrangig im Baubereich zu finden. Im Allgemeinen wird eher von einer Verhandlungsvergabe gesprochen.
Bedingungen für eine freihändige Vergabe
Eine freihändige Vergabe kann nur durchgeführt werden, wenn der maßgebende Schwellenwert nicht überschritten wird. Außerdem muss der Auftraggeber laut VOL/A § 3 mindestens drei Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Dieses Verfahren gilt als Ausnahmefall der öffentlichen Vergabe, ist aber unter den Bedingungen des § 3 Abs. 5 VOL/A zulässig. Der öffentliche Auftraggeber hat grundsätzlich im Wege der Öffentlichen Ausschreibung zu vergeben, sofern nicht ein begründeter Ausnahmefall vorliegt. Zudem ist diese Entscheidung über die Vergabeart ausführlich im Vergabevermerk zu begründen. Dazu muss unter anderem der entsprechende Paragraph genannt sowie eine nachvollziehbare und einzelfallbezogene Begründung gefertigt werden.
Freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb
Der Auftraggeber kann er wählen, ob er die Vergabe ohne oder mit Teilnahmewettbewerb durchführt. Sobald der Auftraggeber ohne Teilnahmewettbewerb freihändig vergibt, fordert er seine Anzahl an Unternehmen zur Angebotsabgabe auf.
Freihändige Vergabe mit Teilnahmewettbewerb
Entscheidet sich der Auftraggeber eine Freihändige Vergabe mit Teilnahmewettbewerb durchzuführen, müssen im ersten Schritt alle ausgewählten Unternehmen über das Vorhaben mit den Teilnahmewettbewerbsunterlagen entsprechend informiert werden. Haben infolgedessen die angesprochenen Unternehmen Interesse und können die gewünschte Leistung erbringen, geben sie das dem Auftraggeber mittels Teilnahmeantrag zu verstehen.
Im zweiten Schritt wählt der Auftraggeber einen eingeschränktere Anzahl der Unternehmen aus und fordert sie zur Angebotsabgabe auf.