Was sind Vergabearten?

Vergabearten bezeichnen die verschiedenen zulässigen Verfahren, mit denen öffentliche Auftraggeber Aufträge vergeben dürfen. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in § 119 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), ergänzt durch die Vergabeverordnungen (VgV, VOB/A, UVgO). Jede Vergabeart folgt eigenen Regeln zur Transparenz, Wettbewerbssicherung und Wirtschaftlichkeit.

Überblick der Vergabearten nach Schwellenwerten

Die Wahl der Vergabeart hängt davon ab, ob ein Auftrag oberhalb oder unterhalb der EU-Schwellenwerte liegt. Diese Schwellenwerte werden regelmäßig von der EU angepasst (zuletzt zum 1. Januar 2024) und bestimmen, ob ein Verfahren europaweit oder national auszuschreiben ist.

Vergabearten im Überblick

Diese sind oberhalb der EU-Schwellenwerte

  • Offenes Verfahren – Jeder interessierte Bieter darf ein Angebot einreichen. Transparent und wettbewerbsstark, Standardverfahren in der EU-weiten Vergabe.

  • Nichtoffenes Verfahren  – Nur zuvor ausgewählte Bewerber nach einem Teilnahmewettbewerb dürfen ein Angebot abgeben.

  • Verhandlungsverfahren – Auftraggeber verhandeln mit ausgewählten Bietern über Angebote, insbesondere bei komplexen oder innovativen Projekten.

  • Innovationspartnerschaft – wird genutzt, wenn es noch keine marktfähige Lösung gibt und Auftraggeber Forschung und Entwicklung fördern möchten.

  • Wettbewerblicher Dialog – geeignet für komplexe Aufträge, bei denen Lösungen gemeinsam mit den Bietern entwickelt werden.

Unterhalb der Schwellenwerte sind es gemäß § 3 VOB/A bzw. § 3 VOL/A

Wie wird die passende Vergabeart gewählt?

Die Entscheidung richtet sich nach:

  • Auftragswert (oberhalb oder unterhalb der EU-Schwellenwerte)

  • Marktsituation und Komplexität des Projekts

  • Rechtsgrundlage (VOB/A, VgV, UVgO, VOL/A)

  • Transparenz- und Wettbewerbsanforderungen

Öffentliche Auftraggeber müssen die Wahl dokumentieren und rechtssicher begründen. Fehler bei der Wahl der Vergabeart können zu Nachprüfungsverfahren und Vergabenachkontrollen führen.

Warum sind Vergabearten wichtig?

Vergabearten sichern:

  • Transparenz und Fairness im öffentlichen Auftragswesen

  • Wettbewerb und Chancengleichheit aller Bieter

  • Effizienten Einsatz von Steuermitteln

  • Rechtssicherheit und Nachvollziehbarkeit des Vergabeverfahrens

Zudem fördern sie Innovation, Nachhaltigkeit und die Einhaltung von ESG-Kriterien, die in aktuellen Richtlinien (z. B. GWB-Digitalisierungsnovelle, Green Public Procurement) stärker betont werden.

Digitale Abwicklung von Vergabeverfahren

Über elektronische Vergabeplattformen wie evergabe.de können Auftraggeber unterschiedliche Vergabearten vollständig digital umsetzen – von der Veröffentlichung über die Angebotsabgabe bis zur Zuschlagserteilung.
Vorteile:

  • Einheitliche Verfahrensverwaltung und Dokumentation

  • Automatisierte Formulare und rechtssichere Kommunikation

  • Unterstützung bei EU-weiten und nationalen Ausschreibungen

Mehr zum eVergabe-Manager

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