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Nichtoffenes Verfahren
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Was ist ein Nichtoffenes Verfahren?

Ein Nichtoffenes Verfahren ist im EU-Vergaberecht die Entsprechung zu einer Beschränkten Ausschreibung im Unterschwellenbereich. Öffentliche Auftraggeber können zwischen dem Offenem und Nichtoffenem Verfahren bedingungslos wählen.


Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte

Hier erklären wir Dir, wann Auftraggeber Nichtoffene Verfahren durchführen dürfen.

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Weiterführende Informationen zu Nichtoffenes Verfahren

Das Nichtoffene Verfahren ist ein zweistufiges Verfahren.  Der Auftragswert ist oberhalb der EU-Schwellenwerte. Gesetzliche Grundlage ist § 16 VgV und § 3 EU VOB/A. Der Auftraggeber prüft in einem ersten Schritt die Eignung der Bieter während eines Teilnahmewettbewerbs. Danach folgt in einem zweiten Schritt die Aufforderung zur Angebotsabgabe an ausgewählte Bieter. Er hat die Möglichkeit, die Zahl der Unternehmen gemäß § 51 Abs. 2 VgV auf fünf zu begrenzen.


Die Durchführung eines Nichtoffenen Verfahrens ist sowohl mit evergabe.de als auch mit dem evergabe Manager (AI Vergabemanager) möglich ist.


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