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Nachprüfungsverfahren
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Was ist ein Nachprüfungsverfahren?

Das Nachprüfungsverfahren dient dem Rechtsschutz unterlegener oder ausgeschlossener Bieter bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Es ist durch § 167 GWB innerhalb von fünf Wochen, beginnend mit dem Tag des Antrags, zu entscheiden.

Auch unsere evergabe.de-WG setzt sich mit diesem Thema. Sie erklären Fachbegriffe aus der Vergabewelt anhand von Alltagssituationen, die (fast) jeder kennt. Diesmal geht es um ein Nachprüfungsverfahren.

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Der evergabe Manager ermöglicht im Falle eines Nachprüfungsverfahrens, die elektronische Dokumentation einfach zu exportieren oder zu drucken.


Weitere Informationen zum Nachprüfungsverfahren

Während eines Nachprüfungsverfahren wird die Rechtmäßigkeit der Vergabe eines öffentlichen Auftrags geprüft. Es ist gesetzlich geregelt in Teil 4 Kapitel 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das Verfahren findet statt vor den Vergabekammern

  • des Bundes (sind bei dem Bundeskartellamt eingerichtet)
  • und der Länder.

Die Vergabekammern sind besetzt mit einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern, von denen einer ein ehrenamtlicher Beisitzer ist.

Das genaue Verfahren vor den Vergabekammern ist in den §§ 160-170 GWB geregelt. Antragsteller sind Unternehmen, die

  • ein Interesse an dem Auftrag haben,
  • deren Rechte durch Nichtbeachtung bei der Vergabe verletzt worden sind und
  • ein Schaden bereits entstanden ist oder droht.

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