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Nachunternehmer
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Was versteht man unter Nachunternehmer?

Jede juristische Person mit völliger rechtlicher Selbständigkeit, die nicht als Bieter auftritt, sondern für einen Bieter im Falle des Zuschlags Teilleistungen übernimmt, ist als Nachunternehmer einzustufen.


Das passende Webinar zu Nachunternehmer

Im Webinar Bietergemeinschaft, Nachunternehmer und Eignungsleihe erfährst Du wir Du Fehler vermeidest und nicht vom Verfahren ausgeschlossen wirst. Unser Referent RA Maximilian Bühner spricht dabei sehr praxisorientiert und gibt viele hilfreichen Tipps mit für den eigenen Vergabealltag.


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