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Nachforderungen
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Was versteht man unter Nachforderungen?

Unter Nachforderungen versteht man, dass ein Auftraggeber den Bieter oder Bewerber dazu auffordert, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Bei der Vergabe von Bauleistungen ist die Nachforderung gemäß § 16a VOB/A zwingend vorgeschrieben. Bei der Vergabe von Lieferleistungen oder Dienstleistungen die Nachforderung nach § 16 Abs. 2 VOL/A bzw. § 56 Abs. 2 VgV im Ermessen des Auftraggebers liegt.

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Da fehlt doch was

Auch in unserer evergabe.de-WG sind Nachforderungen ein Thema. Nicole hat sich mittlerweile gut eingelebt, doch dann meldet sich die Hausverwaltung und fordert Unterlagen nach.

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Rechtliche Grundlagen für Nachforderungen

Im Bereich der VOB/A müssen die nachgeforderten Erklärungen oder Nachweise innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber eingereicht werden. Das ist im § 16a Abs. 4 VOB/A festgeschrieben. Im Bereich der VOL/A hingegen beschreib der § 16 Abs. 2 VOL/A, dass eine bestimmte Nachfrist festgelegt wird.

Die Frist beginnt am Tag nach dem Versand der Aufforderung. Wenn die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der festgelegten Frist vorgelegt werden, wird das Angebot ausgeschlossen. Eine Nachforderung darf grundsätzlich nicht zu unzulässigen Nachverhandlungen führen.

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