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Dienstleistungen
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Was sind Dienstleistungen?

Das Spektrum an Dienstleistungen ist groß. In Abgrenzung zur Warenproduktion (materielle Güter) spricht man bei Dienstleistungen von immateriellen Gütern. Typisch ist dabei die Gleichzeitigkeit von Produktion und Verbrauch.

Die Personen, die die Dienstleistung erbringen, werden als „Dienstleister“ bezeichnet. Ein Vertrag, der mit diesen geschlossen wird, kann rechtlich als Dienstvertrag oder als Werkvertrag ausgestaltet sein. Beim ersteren ist der Dienstleister zu einer oder mehreren Handlungen verpflichtet, ohne dass hierfür eine Erfolgsgarantie besteht. Beim Werkvertrag hingegen verpflichtet sich der Dienstleister zu einem konkreten Erfolg.

Als Dienstleistungsaufträge gelten gemäß § 103 Abs. 4 GWB alle Verträge über die Erbringung von Leistungen, die weder Bau- noch Lieferleistungen zum Gegenstand haben.


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