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Dumpingangebote
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Was sind Dumpingangebote?

Dumpingangebote sind Angebote, dessen Preis eine offensichtliche Differenz zur angebotenen Leistung haben. Das Vergaberecht will derartige Angebote grundsätzlich verhindern, da erhebliche Zweifel an einer ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung zu erwarten sind. Mit der 3. Stufe bei der Prüfung und Wertung der Angebote soll die Angemessenheit des Preises festgestellt werden.

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Unterkalkulation ausschließen

Der Auftraggeber muss die Frage beantworten: Ist das Angebot des Bieters zu teuer oder liegt eine Unterkalkulation vor?

Im Zuge der anderen Wertungsstufen muss eine Prognoseentscheidung getroffen werden. Diese basiert folglich auf der Grundlage des Angebots und der hierzu von dem Bieter erteilten Auskünfte. Stellt der Auftraggeber fest, dass das Angebot unterpreisig ist, kann es nicht mehr Berücksichtigt werden und der Bieter wird aus dem Verfahren ausgeschlossen.

Dumpingangebote als Chance

Jedoch ist nicht jedes unterpreisige Angebot auszuschließen. Nicht selten werden Dumpingangebote abgegeben, die von wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen zuverlässig durchgeführt werden können. Das kann beispielsweise vorkommen, wenn es darum geht, ein Prestigeobjekt durchführen zu können, welches Folgeaufträge nach sich zieht.

Eine solche Vorgehensweise ist zulässig, stößt allerdings an Grenzen, wenn hierdurch kleinere Firmen systematisch vom Markt verdrängt werden.


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