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Dienstleistungskonzession
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Was ist die Dienstleistungskonzession?

Dienstleistungskonzessionen bezeichnen im Vergaberecht entgeltliche Verträge, die zwischen mindestens einem Konzessionsgeber und mindestens einem Unternehmen geschlossen werden. Sie beauftragen die Konzessionsnehmer mit der Bereitstellung und Verwaltung von Dienstleistungen (gemäß § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB).


Dienstleistungskonzessionen können mit dem evergabe Manager vergeben werden.


Weitere Informationen zu Dienstleistungskonzession

Die Dienstleistungskonzession unterscheidet sich zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags durch das Betriebsrisiko, welches der Konzessionsnehmer trägt.  Gesetzlich verankert ist die Vergabe von Konzessionen durch §§ 148ff. GWB.


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