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Dynamisches Beschaffungssystem
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Was ist ein dynamisches Beschaffungssystem?

Ein dynamisches Beschaffungssystem ist gem. § 120 Abs. 1 GWB ein zeitlich befristetes, ausschließlich elektronisches Verfahren zur Beschaffung marktüblicher Leistungen, bei denen die allgemein auf dem Markt verfügbaren Merkmale den Anforderungen des öffentlichen Auftraggeber genügen.

Bei einem dynamischen Beschaffungssystem wird eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern öffentlich zur Abgabe von unverbindlichen Erklärungen zur Leistungserbringung aufgefordert und alle geeigneten Unternehmer, die zulässige Erklärungen zur Leistungserbringung abgegeben haben, werden zur Teilnahme am System zugelassen.

Im Ergebnis wird die Leistung nach einer gesonderten Aufforderung zur Angebotsabgabe von einem Teilnehmer am dynamischen Beschaffungssystem bezogen. 

In § 23 VgV ist der Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems geregelt.

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Wie Pascal da zukünftig mit einem dynamischen Beschaffungssystem entgegenwirken will, kannst Du Dir hier ansehen.

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