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De-facto-Vergabe
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Was ist die De-facto-Vergabe?

Als De-facto-Vergabe wird die Vergabe eines öffentlichen Auftrages ohne die Durchführung eines formalen Vergabeverfahrens bezeichnet. Die Vergabestelle führt mithin gleichsam eine freihändige Vergabe durch, ohne dass deren Voraussetzungen vorliegen. Handelt die Vergabestelle auf diese Art und Weise, stellen sich vielfältige Folgeprobleme. Es ist bspw. fraglich, ob der Rechtsschutz überhaupt möglich und wenn ja, ob die nach § 160 Abs. 2 GWB eigentlich notwendige Rüge in diesen Fällen entbehrlich ist.


De-facto-Vergabe und Vergaberecht

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