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Doppelbewerbung
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Was ist die Doppelbewerbung?

Die mehrfache Beteiligung eines Bieters an derselben Ausschreibung verstößt gegen den im Vergabeverfahren erforderlichen „Geheimwettbewerb“. Der Grundsatz des Geheimwettbewerbs ist Ausfluss des Wettbewerbsgebotes. Die an der Ausschreibung teilnehmenden Bieter dürfen weder Absprachen untereinander treffen, noch in sonstiger Weise vor Angebotsabgabe Kenntnis vom Inhalt der anderen Angebote erlangen.


Mit dem evergabe Manager (AI Vergabemanager) können erkannte Doppelbewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.


Weitere Informationen zur Doppelbewerbung

Eine unzulässige Kenntnis verschiedener Angebotsinhalte kann ein Bieter dadurch erhalten, dass er sich an einer Ausschreibung mehrfach beteiligt. Bewirbt er sich zum Beispiel sowohl als alleiniger Bieter als auch im Rahmen einer Bietergemeinschaft um den Auftrag, hat er in der Regel zwangsläufig Kenntnis vom wesentlichen Inhalt beider Angebote. Gleiches gilt, wenn mehrere Bieter denselben Geschäftsführer haben – insbesondere wenn dieser beide Angebote unterzeichnet hat.

Eine derartige Doppelbewerbung ist in der Regel unzulässig. Sämtliche betroffene Angebote sind von der Wertung auszuschließen.


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