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Öffentlicher Auftrag
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Was ist ein öffentlicher Auftrag?

Öffentliche Aufträge sind entgeltliche Verträge zwischen öffentlichen Auftraggebern oder Sektorenauftraggebern und Unternehmen über die Beschaffung von Leistungen, die die Lieferung von Waren, die Ausführung von Bauleistungen oder die Erbringung von Dienstleistungen zum Gegenstand haben.

§ 103 Abs. 1 GWB fordert einen entgeltlichen Vertrag. Durch die Bezeichnung als „entgeltlicher“ Vertrag soll klargestellt werden, dass der öffentliche Auftraggeber eine Gegenleistung im Sinne einer eigenen Zuwendung geben muss. Ein solcher Vertrag besteht grundsätzlich aus einer vereinbarten Leistung des vertraglich gebundenen Auftragnehmers für den Auftraggeber und einer geldwerten Gegenleistung des vertraglich gebundenen öffentlichen Auftraggebers.


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Was ist ein öffentlicher Auftrag?

Der Begriff des „Entgelts“ ist weit auszulegen. Die Gegenleistung des öffentlichen Auftraggebers muss nicht notwendig aus Geld bestehen; erfasst wird vielmehr jede Art von Vergütung, die einen Geldwert haben kann. Dementsprechend unterfällt dem Vergaberecht grundsätzlich jede Art von zweiseitig verpflichtendem Vertrag. Eine Ausnahme bilden Konstellationen der In-House-Vergabe.


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