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- Vorinformation über die Ausschreibung
- Vorlage zum Bundesgerichtshof (BGH)
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Was ist eine Ortsbesichtigung?
Eine Ortsbesichtigung im Vergaberecht ist eine Aufforderung öffentlicher Auftraggeber an die Bieter, sich vor Angebotsabgabe den entsprechenden Ort anzuschauen. Eine grundsätzliche Verpflichtung zu einer solchen Besichtigung besteht allerdings nicht. Je nach Auftrag kann sie dennoch erforderlich sein. Bedingungen zur Ortsbesichtigung >
Ausführungsort genau anschauen
Der Auftraggeber legt fest, ob Bieter sich vor Ort umsehen können beziehungsweise müssen. Auf diese Weise sind sich alle Bieter des Umfangs und der Umstände des Auftrags bewusst. In unserer evergabe.de-WG ist die Ortsbesichtigung ebenfalls ein Thema.
Alles was vor, während und nach einer Vergabe stattfindet, muss dokumentiert werden. Dazu gehört es auch zu notieren, ob potenzielle Bieter den Ausführungsort anschauen sollen. Zusätzlich wird erfasst, welches Unternehmen vor Ort war. Der evergabe Manager unterstützt dabei bei allen Verfahrensschritten.
Bedingungen zur Ortsbesichtigungen
Ob eine solche Ortsbesichtigung notwendig ist, ist vor allem in den Vergabeunterlagen entsprechend kenntlich gemacht. Die Abgabefrist der Angebote muss der Auftraggeber bei einer verpflichteten Besichtigung folglich angemessen verlängern. Beschrieben ist das beispielsweise im § 10 Abs. 2 EU VOB/A.
Versäumt allerdings ein Bieter die Besichtigung, obwohl sie in den Vergabeunterlagen verlangt wurde, wird er automatisch von der Vergabe ausgeschlossen. Sein Angebot wird dann nicht mehr gewertet.