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OECD-Leitsätze
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Was sind die OECD-Leitsätze?

Die OECD-Leitsätze sind rechtlich unverbindliche Empfehlungen für die verantwortungsvolle Unternehmensführung (CSR) für multinationale Unternehmen und stellen daher einen Rahmen für verantwortungsvolles Handeln dar. Diese Handlungsempfehlungen beziehungsweise Leitsätze sind vor allem neben den ILO-Kernarbeitsnormen und dem UN Global Compact das wichtigste Instrument zur Förderung verantwortungsvoller Unternehmensführung (CSR).

OECD ist die Abkürzung für „Organisation for Economic Co-Operation and Development“ – eine Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Derzeit gehören 36 Mitgliedstaaten zu diesem Staatsbündnis.

Die OECD-Leitsätze sind eine wichtige Arbeitshilfe für die Globalisierung und decken folglich ebenso wichtige Bereiche wie Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt, Bestechung, Verbraucherinteressen sowie die Offenlegung von Informationen, Wissenschaft und Technologie, Wettbewerb und Steuern, ab.

Was beinhaltet der Rahmen für verantwortungsvolles Handeln?

Die OECD gibt ihren Mitgliedsländern Hilfsmittel an die Hand, mit welchen sie die Sozial-, Wirtschafts- sowie Umweltpolitik ergründen und darüber hinaus entwickeln können. Im Folgenden ist aufgeführt, was der Rahmen für verantwortungsvolles Handeln beinhaltet:

  • Unternehmen leisten einen Beitrag zum wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Fortschritt sowie der nachhaltigen Entwicklung
  • Einrichtung eines nationalen Kontaktpunktes für Verstöße gegen die Leitlinien
  • Unternehmen akzeptieren die Politik der jeweiligen Länder
  • Offenlegen von Informationen über Geschäftstätigkeit und deren Ergebnisse, soziale und umweltrelevante Aspekte und Risiken
  • Unternehmen beachten die Menschenrechte und halten sich an internationale Arbeitsstandards
  • Unternehmen führen internes Umweltmanagement
  • Unternehmen legen ihre Aktivitäten zur Korruptionsbekämpfung offen
  • Unternehmen vertreten Verbraucherinteressen wie zum Beispiel dem Sicherstellen der Qualität der Güter/Dienstleistungen, ausreichend Produktinformationen, Datenschutz etc.
  • Teilhabe der Gastländer an Forschungs- und Entwicklungsergebnissen und sorgen für Wissens- und Technologietransfer
  • Achtung des fairen Wettbewerbs
  • Einhaltung der Steuervorschriften des jeweiligen Landes

Weitere Informationen gibt es bei BMUV >


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