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Öffentliche Hand
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Was ist die Öffentliche Hand?

Öffentliche Hand bezeichnet den kompletten öffentlichen Sektor, vor allem die Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Bezeichnung „öffentliche Hand“ ist umgangssprachlich und findet auch ihren Niederschlag im Gesetz. Zum Beispiel: § 224 SGB IX verwendet „öffentliche Hand“ im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe. Die Institutionen der öffentlichen Hand unterliegen in der Regel dem Vergaberecht.


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