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Obhutspflicht im KrWG
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Was bedeutet die Obhutspflicht im KrWG?

Die Obhutspflicht im KrWG verlangt das Erhalten der Gebrauchstauglichkeit der Erzeugnisse. Sie ist damit eine Erweiterung sowie neue Ausprägung der Produktverantwortung von Unternehmen.

Der Anwendungsbereich bezieht sich auf alle Erzeugnisse eines Unternehmens. Dazu gehört ebenfalls die Dokumentation des Vertriebs, des Transportes sowie die Lagerhaltung. Somit ist für eine Transparenz und die Grundpflicht für Abfallvermeidung gesorgt. Die Abfallvermeidung wird damit der Abfallentsorgung vorgelagert und ist die erste Stufe der 5-Stufen-Abfallhierarchie.

Obhutspflicht und Produktverantwortung

Die Produktverantwortung bezieht sich auf das Verwenden bei den Endverbrauchern und dient der Gewährleistung abfallarmer Erzeugnisse.

Die im Kreislaufwirtschaftsgesetz verankerte Obhutspflicht, gemäß § 23 Absatz 1 Satz 3 des KrWG, sowie die Produktverantwortung tragen demnach maßgeblich zur Ressourcenschonung sowie dem Schutz von Mensch und Umwelt bei. Außerdem haben sie einen Einfluss auf das Erreichen der Nachhaltigkeitsziele bis 2030.


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