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Öffentliche Ausschreibung
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Was ist eine öffentliche Ausschreibung?

Die öffentliche Ausschreibung ist ein einstufiges Vergabeverfahren für Ausschreibungen im nationalen Vergaberecht. Diese ist im Unterschwellenbereich das Standardverfahren und soll vorrangig genutzt werden, wenn keine Ausnahme vorliegt, um eine transparente, faire und wettbewerbsfördernde Vergabe sicherzustellen ( § 9 UVgO und § 3 Abs. 1 VOB/A). Der im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung geschlossene Vertrag wird als öffentlicher Auftrag bezeichnet und unterliegt ebenfalls den vergaberechtlichen Bestimmungen.

Mit einer öffentlichen Bekanntmachung fordert der Auftraggeber unbegrenzt viele Unternehmen zu Angebotsabgabe auf. Bei öffentlichen Ausschreibungen werden Bauleistungen, Lieferleistungen, Dienstleistungen oder freiberufliche Leistungen im vorgeschriebenen Verfahren vergeben.

Wann muss öffentlich ausgeschrieben werden?

Eine öffentliche Ausschreibung ist im Unterschwellenbereich das Standardverfahren und findet Anwendung, wenn:

  • der geschätzte Auftragswert unterhalb der EU-Schwellenwerte liegt,
  • der geschätzte Auftragswert über 1.000 Euro liegt (dies ist laut § 14 UVgO der maximale Wert für Direktaufträge),
  • öffentliche Mittel verwendet werden,
  • keine besonderen Bedingungen oder Ausnahmen vorliegen, die eine andere Vergabeart rechtfertigen.

Für Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte kommt statt der öffentlichen Ausschreibung das sogenannte offene Verfahren zum Einsatz. Auch dieses Verfahren ist für eine unbegrenzte Anzahl von Unternehmen zugänglich, unterliegt jedoch den EU-Vergaberegeln.


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Und wer muss öffentlich ausschreiben?

  • Bund, Länder & Kommunen
  • Behörden (z.B. Finanzämter)
  • Öffentliche Anstalten (z.B. ARD & ZDF)
  • Körperschaften (z.B. Handwerkskammern & Krankenkassen)
  • Universitäten
  • Kommunale Eigenbetriebe (z.B. städtische Verkehrsbetriebe)

Private Unternehmen unterliegen nicht den gesetzlichen Vergaberegeln, da diese grundsätzlich nur für öffentliche Auftraggeber gelten. Sie können ihre Vertragspartner frei wählen und handeln nach marktwirtschaftlichen Kriterien. Dennoch unterliegt auch die private Auftragsvergabe gesetzlichen Kontrollen, insbesondere durch das Strafrecht. Zudem gelten kartellrechtliche Einschränkungen.


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