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Bekanntmachung der Ausschreibung
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Was versteht man unter der Bekanntmachung der Ausschreibung?

Unter „Bekanntmachung“ versteht man jede Bekanntgabe einer öffentlichen Ausschreibung, z. B. in Tageszeitungen, amtlichen Veröffentlichungsblättern oder auf Internetportalen. Eine Pflicht zur Bekanntmachung öffentlicher Ausschreibungen sieht § 12 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A bzw. § 12 Abs. 1 VOL/A vor.

Auch die europaweiten Bekanntmachung von Vergabeverfahren nach § 12 EU VOB/A resp. § 40 VgV sollen im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.

Dadurch soll ein transparentes und am Wettbewerbsprinzip orientiertes Vergabeverfahren gefördert werden.

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