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Beschwerdebegründung
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Was ist eine Beschwerdebegründung?

Nach § 172 Abs. 2 GWB ist die sofortige Beschwerde zugleich mit ihrer Einlegung zu begründen, wobei es ausreicht, dass das Rechtsmittelziel aus der Beschwerdebegründung erkennbar wird. Ausreichend ist auch die Bezugnahme auf einen – seinerseits hinreichend bestimmten – Antrag vor der Vergabekammer in fehlender förmlicher Sachantrag schadet also grundsätzlich nicht.


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