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Beschwerdebegründung
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Was ist eine Beschwerdebegründung?

Nach § 172 Abs. 2 GWB muss eine sofortige Beschwerde bereits bei ihrer Einlegung begründet werden. Es reicht aus, dass das Rechtsmittelziel aus der Beschwerdebegründung erkennbar wird. Außerdem kann die Bezugnahme auf einen vorherigen, hinreichend bestimmten Antrag vor der Vergabekammer genügen.

Inhaltliche Anforderungen an die Beschwerdebegründung

Eine wirksame Beschwerdebegründung muss folgende Aspekte enthalten:

– Darlegung des gerügten Vergabeverstoßes: Der Beschwerdeführer muss deutlich darlegen, welcher Fehler im Vergabeverfahren vorliegt.- Kausalität für die eigene Rechtsverletzung: Das Unternehmen muss darlegen, inwiefern der Vergaberechtsverstoß seine eigenen Rechte verletzt.
– Begründung des Nachprüfungsinteresses: Die Beschwerde darf nicht lediglich abstrakt das Vergabeverfahren kritisieren, sondern muss belegen, dass der Beschwerdeführer konkret betroffen ist.
– Rechtsmittelziel: Die Beschwerde muss das angestrebte Ziel klarstellen (z. B. Wiederholung der Angebotswertung oder vollständige Neuausschreibung).


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Weitere Informationen

Die Beschwerdebegründung muss schriftlich und eindeutig formuliert sein. Nach § 172 Abs. 1 GWB beträgt die Frist zur Einlegung der Beschwerde zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung der Vergabekammer, die Begründung muss innerhalb weiterer fünf Wochen erfolgen. Wird die Beschwerde nicht fristgerecht oder nicht ausreichend begründet, kann sie als unzulässig zurückgewiesen werden. Daher ist es essenziell, dass Unternehmen alle relevanten Angaben vollständig und fristgerecht einreichen.

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