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Beschafferprofil
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Was ist ein Beschafferprofil?

Der Auftraggeber hat die Möglichkeit im Internet ein Beschafferprofil einzurichten. Dieses kann die Veröffentlichung von Vorinformationen, Angaben über geplante oder laufende Vergabeverfahren, über vergebene Aufträge oder aufgehobene Vergabeverfahren sowie alle sonstigen für die Auftragsvergabe relevanten Informationen wie zum Beispiel Kontaktstelle, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer des Auftraggebers enthalten (Vgl. § 37 Abs. 4 VgV und § 35 Abs. 4 SektVO).


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