evergabe.de-Glossar
- B2B
- Bauleistungen
- Bauvertragsrecht
- Bauwerksdatenmodellierung
- Beabsichtigte Geplante Ausschreibung
- Bedarfsermittlung
- Bedarfsposition
- Beibringungsgrundsatz
- Beihilfen
- Beiladung
- Bekanntmachung der Ausschreibung
- Bekanntmachungstext
- Berichtigung einer Bekanntmachung
- Berichtsmanager
- Beschafferprofil
- Beschaffungsvorgang
- Beschleunigungsvergütungen
- Beschluss der Vergabekammer
- Beschränkte Ausschreibung
- Beschwerdebefugnis
- Beschwerdebegründung
- Beschwerdefrist
- Beschwerdeführer
- Beschwerdeinstanz
- Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
- Beurteilungsspielraum
- Bewerber
- Bewerbungsbedingungen
- Bewerbungsfrist
- Bieter
- Bieterfragen
- Bietergemeinschaften
- Bieterinformation
- Bieterkonferenz
- Bieterrechte
- BIM
- Bindefrist
- Binnenmarktrelevanz
- Biodiversität
- Blauer Engel
- Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Bundesrechnungshof
- Bürgerliches Gesetzbuch
Was sind Beihilfen?
Beihilfen sind staatliche Unterstützungen an Unternehmen oder besondere Personengruppen wie Studierende. Dies können unter anderem Zuschüsse oder Darlehen sein. Dadurch erhält der Empfänger einen Vorteil, den er unter marktkonformen Bedingungen nicht gehabt hätte. Erhalten Unternehmen, öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen Beihilfen bzw. Fördermittel für bestimmte Investitionsvorhaben, sind diese in der Regel verpflichtet, die für die Investition nötigen Aufträge öffentlich auszuschreiben
Hast Du Fördermittel erhalten und bist deshalb verpflichtet, öffentlich auszuschreiben?
Academy