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- Vertragsunterlagen
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- VOL-Schein
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- Vorabinformation
- Vorinformation über die Ausschreibung
- Vorlage zum Bundesgerichtshof (BGH)
- VS-Paragraphen
Was sind Beschleunigungsvergütungen?
Beschleunigungsvergütungen sind Prämien die vom Auftraggeber vorgesehen werden können, wenn das Fertigstellen der Leistung vor Ablauf der Vertragsfristen erfolgt. Diese zusätzlichen Zahlungen sind als Gegenstück zur Vertragsstrafe zu verstehen.
Beschleunigungsvergütungen im Baubereich
Wenn solche Prämien vertraglich vereinbart sind, so sind sie Teil der vom Auftraggeber geschuldeten Vergütung. Beschleunigungsvergütungen sind folglich auf nationaler Ebene mit § 9a VOB/A geregelt. Bei EU-weiten Ausschreibungen greift § 9a EU VOB/A beziehungsweise § 9a VS VOB/A bei verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Baumaßnahmen. Bei Liefer- und Dienstleistungen sind solche zusätzlichen Zahlungen nicht vorgesehen. Das kommt daher, dass das Fertigstellen der Leistung vor Ablauf der Frist Vorteile und zusätzlichen Nutzen mit sich bringen müssen. Vor allem im Straßenbau findet man Beschleunigungsvergütungen als Vertragsinhalt.
Deutschlands Straßennetz ist über 640.000 Kilometer lang. Bundesautobahnen, Bundes- und Landesstraßen sowie Kreisstraßen werden jeden Tag starken Witterungen und Belastungen ausgesetzt. Deshalb sind Instandhaltungsmaßnahmen, der Ausbau des Straßenverkehrsnetzes und Arbeiten zur Verkehrssicherung sehr wichtig.
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Vereinbarung nach HVA B-StB
Sind die Bauarbeiten auf strak frequentierten Bauabschnitten vorzunehmen, kann die Beschleunigungsvergütung nach HVA B-StB vereinbart werden. Das Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau regelt besondere Voraussetzungen im Straßenbau in den “Besonderen Vertragsbedingungen.”